Was muss ich beim Kauf von Feuerwerk beachten?

Kaufen Sie nur geprüftes Feuerwerk. Dieses kann man im Inland und europäischen Ausland an der Registriernummer und dem CE-Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle erkennen. Geprüftes Feuerwerk muss immer diese beiden Kennzeichen aufweisen.

Die ersten vier Ziffern der Registriernummer geben Auskunft darüber, welche Prüfstelle in Europa den Feuerwerksartikel baumustergeprüft hat. Die Kennnummer 0589 steht dabei für die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM).

0589 – F2 – 1234 ist ein Beispiel für eine Registriernummer, die die BAM vergeben hat. F2 steht für Feuerwerk der Kategorie F2, 1234 ist eine fortlaufende Nummer.

Was muss ich beim Abbrennen von Feuerwerk beachten?

Feuerwerk dürfen Sie nicht abbrennen in unmittelbarer Nähe von:

  • Kirchen
  • Krankenhäusern
  • Kinder- und Altersheimen
  • Reet- oder Fachwerkhäusern
  • Bereichen mit großen Menschenansammlungen (z. B. in Berlin rund um das Brandenburger Tor)

Darauf müssen sie achten beim Zünden von Feuerwerk:

  • Mindestabstand zu Gebäuden und Personen, in der Regel 8Meter
  • Sicherer Stand der Feuerwerksartikel, z.B. Steine um die Batterie oder Wasser in der Raketenflasche
  • vermeiden Sie das Trinken von Alkohol in Verbindung mit Feuerwerk
  • halten Sie keine Feuerwerkskörper nach dem Zünden in der Hand, es sei denn der Artikel ist dafür bestimmt

 

 

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